Krankmeldungen & Beurlaubungen
Benachrichtigung der Schule
Krankmeldungen können über den OSS-Messenger erfolgen. Die Zugangsdaten hierfür haben Sie mit Eintritt Ihres Kindes in die Schule erhalten. In Ausnahmefällen können Sie Ihr Kind telefonisch über die (06897) 4936 krankmelden. Geben Sie dabei bitte den vollständigen Namen Ihres Kindes sowie die Klasse an. Der Anrufbeantworter der Schule wird morgens zuverlässig abgehört.
Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können im Einzelfall nur aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden. Eine Verlängerung von Ferienzeiten ist dabei ausdrücklich untersagt. Beurlaubungen erfordern immer einen schriftlichen Antrag. Bei bis zu zwei Tagen, die nicht an die Ferien grenzen dürfen, kann eine Beurlaubung durch die Klassenleitung genehmigt werden, bei mehr als zwei Tagen kann eine Genehmigung ausschließlich durch die Schulleitung erfolgen.
Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien dürfen in der Regel nicht genehmigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist der vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht anzusehen und nicht zu genehmigen.